
Gegenseitig begünstigen und vorsorgen.

Im Familien- und Eherecht beurkunden wir Eheverträge,
beispielsweise zur „Meistbegünstigung“ des überlebenden Ehegatten im Todesfall des anderen,
und unterstützen Sie bei Ihrem Vorsorgeauftrag.
Im Personenrecht unterstützten wir Sie namentlich bei Gründungen von Vereinen und Stiftungen.